Eine Mitgliedschaft im Begräbnisverein Pegnitz kann jede natürliche Person beantragen.
Zweck des Vereins ist die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln für die Bestattung seiner Mitglieder.
Die Aufnahme in den Begräbnisverein erfolgt ohne eine Gesundheitsprüfung zu den in der Satzung festgelegten Bedingungen.
Im Gegensatz zu manchen Sterbegeldversicherungen gibt es beim Begräbnisverein keine echte Wartezeit, der Verein leistet gemäß Satzung bereits nach Zahlung des ersten Beitrages. Nach fünf Beitragsjahren steht den Hinterbliebenen der volle Leistungssatz nach §4 Absatz 2 zu.
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