Betrag beim Ableben

Der eigentliche Vereinszweck ist die „Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln für die Bestattung seiner Mitglieder“, so die Satzung. Garantiert ist für jedes Mitglied ein Bestattungsbetrag, den der Verein bei Ableben des Mitglieds unabhängig von Bestattungsart, Bestattungsort und Glaubenszugehörigkeit auszahlt. Der beträgt derzeit 1200 Euro, der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Eintrittsalter und liegt zwischen 24,50 und 133,80 Euro.

Quelle: Auszug aus der NN vom 06.03.2017